17. Oktober 2025

5 -Gedanken zu “Impressumpflicht für Streamer

  1. Habe damals bei YouTube bei nur 3000 Followern eine Abmahnung wegen fehlendem Impressum bekommen. Dann war ich bei einem Anbieter bei welchem ich meine Post nicht weitergeleitet bekommen habe und es gab wieder eine Abmahnung. Jetzt bin ich bei Impressum Privatschutz und da läufts. Auf http://www.impressum-privatschutz.de kann man auch monatlich kündigen das geht bei vielen nicht da muss man erst mal lange bleiben

  2. Hi ich benutze als Streamerin und Youtuberin auch Impressum-Privatschutz und bin auch mit dem Support sehr zufrieden. Bei der Telefonnummer konnte man mit auch helfen.

    LG

    Amelie

  3. Ihr Beitrag zum Thema „Streaming als Dienstleistung“ ist sehr aufschlussreich und beleuchtet ein oft übersehenes rechtliches Thema. Es ist wichtig, dass Streamer sich dieser Impressumspflicht bewusst sind, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Haben Sie eine Empfehlung, wie Streamer am besten über diese Regelungen informiert werden können?

    1. Im Rahmen meines Netzwerkes und meiner Beratungstätigkeit schaffe ich eine Awareness. Grundsätzlich sollter jede/r Streamer/in darauf achten, dass, sobald dieser Geld erwirtschaften möchte, bestimmte rechtliche Prozesse losgetreten werden können. Schon damals habe ich im Rahmen der DMCA-Abmahnwelle vor eben dieser gewanrt und wurde von einigen größen Streamern müde belächelt. Das Geschrei war dann umso unterhaltsamer!

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