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Gute News f?r WLAN-Betreiber!

Laut einem Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main wird die Haftung von offenen WLAN-Netzwerken deutlich eingeschr?nkt und hob damit ein Urteil aus der Vorinstanz auf.

Seit langem gibt es Streitigkeiten zwischen Juristen, ob und unter welchen Voraussetzungen der WLAN-Betreiber f?r Rechtsverletzungen haftet, die unbekannte Dritte ?ber dessen Anschluss begehen.

Den kompletten Artikel findest Du hier!

Quelle: Heise

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